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   BGH, 14.04.1955 - 4 StR 631/54   

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https://dejure.org/1955,4563
BGH, 14.04.1955 - 4 StR 631/54 (https://dejure.org/1955,4563)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1955 - 4 StR 631/54 (https://dejure.org/1955,4563)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1955 - 4 StR 631/54 (https://dejure.org/1955,4563)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 4 StR 631/54
    Die höhere Gewähr für die Ermittlung der Wahrheit ist dem Gesetz wichtiger als die uneingeschränkte Durchführung des Grundsatzes der Öffentlichkeit (BGHSt 3, 386); das ergibt sich nicht zuletzt auch gerade aus der Vorschrift des § 58 Abs. 1 StPO.
  • RG, 17.03.1914 - V 243/14

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit der bereits vernommenen Zeugen auf seinen

    Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 4 StR 631/54
    Dementsprechend ist es denn auch in der Rechtsprechung seit je anerkannt daß es ganz dem pflichtgemäßen richterlichen Ermessen unterliegt, ob die Vernehmung eines Zeugen in Gegenwart oder in Abwesenheit schon vernommener Zeugen erfolgen soll (RG Recht 1910 Nr. 252; RGSt 48, 211).
  • BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70

    Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts -

    Daß allenfalls eine Verletzung des § 58 Abs. 1 StPO vorgelegen hätte, auf die die Revision - da es sich um eine Ordnungsvorschrift handelt - grundsätzlich nicht gestützt werden kann (BGH NJW 1962, 260), ist daher ebenso unerheblich wie die Frage, ob eine Verletzung des § 58 Abs. 1 StPO allenfalls im Wege einer Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) erfolgreich beanstandet werden kann (so Kleinknecht, StPO 29. Aufl. § 58 Anm. 4 unter Berufung auf BGH bei Dallinger, MDR 1955, 396; in der dort angeführten Entscheidung vom 14. April 1955 - 4 StR 631/54 - ist allerdings nur gesagt, es sei in dem besonderen Fall "unschädlich, daß die Beschwerde in das Gewand einer Aufklärungsrüge gekleidet" war).
  • BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59

    Rechtsmittel

    - Im übrigen hat der Senat (4 StR 631/54; Urt. vom 14.4.1955, abgedruckt bei Dallinger, MDR 1955, 396) ein tatrichterliches Urteil gerade deshalb aufgehoben, weil entgegen dem Antrag des Verteidigers die Entfernung eines schon vernommenen Zeugen zu Unrecht als gesetzlich unzulässig abgelehnt worden war.
  • BGH, 20.04.1971 - 5 StR 124/71

    Anforderungen an die Verlesung der Sitzungsniederschrift - Anforderungen an die

    Auch darin unterscheidet sich dieser Fall von dem in BGH 4 StR 631/54 (mitgeteilt in MDR 1955, 396) entschiedenen, auf den sich der Beschwerdeführer vergeblich beruft.
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